Die Taxonomie-Verordnung der EU, die ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten bietet, unterliegt ständigen Erweiterungen und Anpassungen, um ihre Relevanz und Effektivität in der Förderung ökologischer Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Seit Januar 2024 treten neue Anforderungen in Kraft, die insbesondere Investoren und Unternehmen betreffen. 

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein komplexes, aber entscheidendes Instrument, das darauf abzielt, wirtschaftliche Aktivitäten anhand ihrer Umweltauswirkungen zu bewerten. Ihr Hauptziel ist es, Investitionen in Projekte zu fördern, die zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU beitragen. Dies geschieht durch die Festlegung klarer Kriterien und Standards, anhand derer Unternehmen und Investoren ihre Aktivitäten bewerten können.

Wie funktioniert die EU-Taxonomie?

Die Taxonomie gliedert wirtschaftliche Aktivitäten in sechs Umweltziele. Dazu gehören die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Unternehmen und Investoren müssen ihre Aktivitäten anhand dieser Kriterien bewerten, um festzustellen, ob sie als “grün” oder umweltfreundlich gelten und somit für nachhaltige Investitionen qualifiziert sind.

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie

  1. Eindämmung des Klimawandels: Fokussiert auf Aktivitäten, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimawandel abmildern.
  2. Anpassung an den Klimawandel: Betrifft Maßnahmen und Investitionen, die die Anpassungsfähigkeit an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels verbessern.
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Zielt auf die Bewirtschaftung und den Schutz von Wasser und maritimen Ressourcen ab, um deren langfristige Verfügbarkeit zu sichern.
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Fördert Aktivitäten, die auf die Reduzierung von Abfall und die Steigerung der Effizienz von Ressourcen durch Recycling und Wiederverwendung abzielen.
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: Bezieht sich auf Maßnahmen, die darauf abzielen, die Umweltverschmutzung zu reduzieren und die Qualität von Luft, Wasser und Boden zu verbessern.
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme: Unterstützt Aktivitäten, die zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und der natürlichen Ökosysteme beitragen.

Was ändert sich ab Januar 2024?

Die neuen delegierten Rechtsakte, die im Juni 2023 veröffentlicht wurden, legen technische Bewertungskriterien für die vier bisher noch nicht abgedeckten Umweltziele fest und erweitern den Anwendungsbereich der Taxonomie. Diese Anpassungen betreffen nicht nur die Erweiterung der abgedeckten Sektoren, sondern auch die Einführung neuer Berichtspflichten ab dem 1. Januar 2024. Für Nicht-Finanzunternehmen bedeutet dies, dass sie ab dem Berichtsjahr 2024 Angaben zur Taxonomiefähigkeit ihrer Tätigkeiten machen müssen, bevor im Jahr 2025 vollständige Berichtspflichten zur Taxonomiekonformität in Kraft treten.

EU-Taxonomie: Neue Anforderungen für Investoren und Unternehmen ab Januar 2024

  1. Investoren

Investoren, die Produkte nach Artikel 8 oder 9 in der EU anbieten, müssen nun alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie berücksichtigen, die die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität umfassen. Sie müssen innerhalb von sechs Monaten Daten für die zusätzlichen vier Umweltziele bereitstellen und eine Reihe von KPIs (Key Performance Indicators) offenlegen, die sich auf diese Umweltziele beziehen.

  1. Unternehmen

Für Unternehmen sind neben den Berichtspflichten auch Leistungskennzahlen (KPIs) wie der Umsatzanteil aus ökologisch nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen, der Anteil der Investitionen (CapEx) und gegebenenfalls der Betriebsausgaben (OpEx), die mit nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, von Bedeutung. Diese Kriterien unterstützen Unternehmen dabei, ihre Aktivitäten gemäß den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie zu klassifizieren und die entsprechenden Berichte zu erstellen.

Was können wir für Sie tun? Was können Sie tun?

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen eine gründliche Prüfung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten vornehmen, um deren Einstufung gemäß der Taxonomie zu bestimmen. Wir empfehlen, von Anfang an die strategische Ausrichtung an die Anforderungen der EU-Taxonomie anzupassen und die Relevanz für Ihr Unternehmen zu bewerten. Die Weiterentwicklung der EU-Taxonomie, einschließlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und inhaltliche Erweiterungen sollten dabei berücksichtigt werden.

iAP bietet maßgeschneiderte Beratung und Lösungen zur Anpassung an die neuen Anforderungen der EU-Taxonomie. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung von nachhaltigen Geschäftsmöglichkeiten, der Entwicklung von KPIs zur Messung der Leistung und der Erstellung von Berichten gemäß den EU-Taxonomie-Richtlinien.

Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und die Compliance mit den regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

 

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DORA steht für “Digital Operational Resilience Act” und ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die digitale Betriebsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Unternehmen im Finanzsektor zu stärken. Diese Verordnung wurde erstmals im September 2020 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und hat das Ziel, den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologierisiken (IKT-Risiken) im Finanzdienstleistungssektor zu verbessern.

Die Verordnung wurde im November 2022 offiziell vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament angenommen. DORA gilt für eine Vielzahl von Finanzinstituten, darunter Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister und weitere. Auch Unternehmen, die kritische IKT-Dienstleistungen für den Finanzsektor erbringen, fallen unter den Anwendungsbereich von DORA.

Die Umsetzung von DORA erfolgt schrittweise. Obwohl die Verordnung bereits in Kraft ist, wird ihre Anwendung erst ab dem 17. Januar 2025 wirksam. Dies gibt den betroffenen Unternehmen Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Die Hauptziele von DORA

  1. Umfassende Behandlung des IKT-Risikomanagements: DORA legt großen Wert auf die Einführung eines umfassenden IKT-Risikomanagements im Finanzsektor. Das beinhaltet die Identifizierung von Risiken, die Bewertung ihrer Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken.
  2. Harmonisierung der IKT-Risikomanagementvorschriften: Vor DORA gab es in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Vorschriften zum IKT-Risikomanagement. DORA strebt eine Harmonisierung dieser Vorschriften an, um ein einheitliches Regelwerk zu schaffen und die Compliance für Finanzinstitute zu erleichtern.
  3. Stärkung der Resilienz des Finanzsystems: Durch die Einführung von strengen Anforderungen an die digitale Betriebsfähigkeit und Cybersicherheit zielt DORA darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des gesamten EU-Finanzsystems gegenüber digitalen Störungen und Sicherheitsvorfällen zu stärken.
  4. Schaffung eines europaweiten Regelwerks: DORA schafft ein europaweites Regelwerk für die digitale Betriebsfähigkeit und Cybersicherheit im Finanzsektor. Dies soll dazu beitragen, regulatorische Fragmentierung zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit des Finanzsektors zu gewährleisten.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt DORA strenge Anforderungen an die betroffenen Finanzinstitute. Diese müssen sicherstellen, dass ihre IKT-Systeme robust sind, gut durchdachte Prozesse implementiert sind und klare Vereinbarungen mit IKT-Dienstleistern getroffen werden. Die Verordnung legt außerdem besonderen Wert auf das Risikomanagement von Drittanbietern und die Notwendigkeit eines effektiven Informationsaustauschs über Cyberbedrohungen zwischen den Finanzunternehmen und den Aufsichtsbehörden.

Für wen gilt DORA?

DORA (Digital Operational Resilience Act) gilt für eine breite Palette von Akteuren im Finanzsektor innerhalb der Europäischen Union. Zu den Hauptgruppen, die von DORA erfasst werden, gehören:

  1. Finanzinstitute: Dazu gehören Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister, E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Zentralverwahrer, Handelsplätze, Transaktionsregister, Verwalter alternativer Investmentfonds, Verwaltungsgesellschaften, Datenbereitstellungsdienste, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, (Rück-)Versicherungsvermittler, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Ratingagenturen, Schwarmfinanzierungsdienstleister und andere.
  2. IKT-Drittdienstleister: Unternehmen, die IKT-Dienstleistungen für den Finanzsektor erbringen, sind ebenfalls von DORA betroffen. Dazu gehören Cloud-Service-Anbieter, Rechenzentren und andere Unternehmen, die kritische IKT-Dienstleistungen für Finanzinstitute bereitstellen.
  3. Aufsichtsbehörden: Die Regulierung und Aufsicht über die Einhaltung von DORA obliegt den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten. Dazu gehören beispielsweise die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).
  4. Kritische IKT-Drittanbieter: Unternehmen, die als kritische IKT-Drittanbieter eingestuft werden, unterliegen ebenfalls den Bestimmungen von DORA. Die genauen Kriterien zur Bestimmung dieser kritischen Anbieter werden noch ausgearbeitet, aber sie spielen eine entscheidende Rolle im Kontext der digitalen operationellen Resilienz und werden direkt von den führenden Aufsichtsstellen der ESAs (Europäische Aufsichtsbehörden) überwacht.

Die Verordnung betrifft somit nicht nur traditionelle Finanzinstitute, sondern auch diejenigen, die entscheidende IKT-Dienstleistungen für den Finanzsektor erbringen. Dieser breite Anwendungsbereich zeigt die Absicht von DORA, sicherzustellen, dass alle relevanten Akteure im Finanzsektor die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die digitale Betriebsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Der zeitliche Ablauf von DORA

  • September 2020: Die Europäische Kommission schlägt DORA erstmals vor.
  • November 2022: Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament nehmen DORA offiziell an.
  • 2024: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) stellt technische Regulierungsstandards (RTS) bereit, die verschiedene Aspekte von DORA abdecken. Dazu gehören Netzwerksicherheit, Schutzvorrichtungen gegen Eindringen und Missbrauch von Daten, Kontrollen von Zugangs- und Zugriffsrechten, Erkennung anomaler Aktivitäten, Überwachung anomalen Verhaltens, Reaktionsprozesse, IKT-Geschäftsfortführungsplanung, Überprüfung des IKT-Risikomanagementrahmens, Klassifizierung von IKT-bezogenen Vorfällen und Cyberbedrohungen, Meldungen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle und erweiterte Tests von IKT-Tools, -Systemen und -Prozessen.
    Die Europäische Kommission entwickelt einen Aufsichtsrahmen für entscheidende IKT-Anbieter.
  • Januar 2025: Die rechtliche Durchsetzung von DORA beginnt. Ab diesem Zeitpunkt können die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten Sicherheitsmaßnahmen verlangen, Sicherheitslücken beheben und Sanktionen gegen Finanzunternehmen verhängen, die gegen die DORA-Vorgaben verstoßen.

Wie erfolgt die Durchsetzung von DORA?

DORA sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre zuständigen nationalen Behörden die Einhaltung der DORA-Anforderungen wirksam überwachen. Die Geldbußen sollen dabei “wirksam, verhältnismäßig und abschreckend” sein, wie es in Artikel 50 Absatz 3 der DORA-Verordnung festgelegt ist.

Die zuständigen Behörden können demnach Geldbußen gegen Finanzunternehmen verhängen, die gegen die DORA-Vorschriften verstoßen. Die Höhe der Geldbuße wird unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festgelegt. Es wird betont, dass die Sanktionen angemessen und darauf ausgerichtet sein sollten, Verstöße zu beheben und zukünftige Verstöße zu verhindern.

Zusätzlich zu Geldbußen können Behörden Maßnahmen wie die Aussetzung oder Kündigung von Verträgen ergreifen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Durchsetzung von DORA nicht nur auf nationaler Ebene erfolgt. Kritische IKT-Drittanbieter, die als entscheidend eingestuft werden, unterliegen der direkten Aufsicht der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs). Die führenden Aufsichtsstellen der ESAs können Sicherheits- und Abhilfemaßnahmen verlangen und Bußgelder gegen IKT-Anbieter verhängen, die die Vorschriften nicht einhalten. Bußgelder können bis zu 1 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes des Anbieters im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen. Bei anhaltenden Verstößen können Geldbußen täglich für bis zu sechs Monate verhängt werden.

Was können wir für Sie tun?

IAP verfügt als Dienstleister für Wirtschaftsprüfer im Finanzsektor über eine breite Erfahrung in der Entwicklung und Testierung von IT-bezogenen Internen Kontrollsystemen (IKS). Die immer weiterwachsende Landschaft an Anforderungen erfordert einen pragmatischen und flexiblen Ansatz, die Konformität zu diesen Anforderungen nachzuweisen.

Der zentrale Ansatz von iAP ist es für Unternehmen, ein zentrales IKS aufzubauen, aus dem alle Anforderungen heraus nachgewiesen werden können.

Folgende Pakete bieten wir Ihnen an:

  1. SOC2 IKS nach BAIT/DORA
  2. SOC2 IKS nach BSI C5/BAIT/DORA
  3. Cybersecurity Testing (Basis, Standard, Extened)
  4. IKS Aufbau – Basis, Standard, Extended
  5. Notfallmanagement- Konzept und –Testierung (BCM nach ISO22301)

Rufen Sie uns an!

 

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In diesem Beitrag soll es um die Bedeutung und Auswirkungen des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union (EU) gehen. Die beiden Gesetze wurden eingeführt, um die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste zu regulieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern Schutz und Rechtssicherheit zu bieten. Der Beitrag wird die Hauptziele und Bestimmungen dieser Gesetze erläutern und auf ihre Bedeutung für die digitale Wirtschaft in Europa eingehen.

Digital Services Act (DSA)

Der Digital Service Act (DSA) ist eines der bedeutendsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa. Er hat das Ziel, grundlegende Regeln für das Marktverhalten von digitalen Dienstanbietern festzulegen und den Verbrauchern Rechtsschutzmöglichkeiten zu geben.
Als EU-Verordnung wird der DSA ab dem 17. Februar 2024 unmittelbar für alle Unternehmen gelten, die ihre Vermittlungsdienste innerhalb der EU anbieten.

Was regelt der DSA?

Regulierung der Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste: Der DSA soll grundlegende Regeln für das Marktverhalten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU festlegen.

Rechtsschutz für Verbraucher: Der DSA zielt darauf ab, Verbraucher Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, insbesondere in Bezug auf den Schutz vor illegalen Inhalten und die Förderung von Transparenz.

Verantwortung der Unternehmen: Unternehmen werden stärker in die Verantwortung genommen, um gegen illegale Inhalte vorzugehen und für mehr Transparenz zu sorgen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Schaffung eines sicheren Online-Umfelds: Digitale Dienstanbieter sollen für ein Online-Umfeld sorgen, in dem Verbraucher sicher online einkaufen können und ihre Meinungen, im Rahmen der Meinungsfreiheit, frei äußern zu können.

Evaluierung und nationale Umsetzung: Der Erfolg des DSA wird bis Anfang 2027 evaluiert. Nationale Umsetzungen, wie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Deutschland, haben die EU-Verordnung (DSA) in nationales Recht überführt und spezifische Durchführungsmechanismen festgelegt.

Für wen ist der DSA relevant?

  • Online-Diensteanbieter: Der DSA betrifft direkt Online-Diensteanbieter, einschließlich sozialer Medien, Online-Marktplätze, Suchmaschinen und anderer Plattformen, die Dienste in der EU anbieten.
  • Verbraucher: Verbraucher profitieren von den Bestimmungen des DSA, die darauf abzielen, die Transparenz, Sicherheit und Verantwortlichkeit digitaler Dienstleistungen zu erhöhen und den Schutz vor schädlichen Inhalten zu verbessern.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): KMU, die Online-Dienste anbieten oder von diesen abhängig sind, sind ebenfalls betroffen, da der DSA auch Regeln für die Interaktion zwischen Plattformen und Unternehmen einführt und fairere Bedingungen für KMU sicherstellen soll.
  • Regulierungsbehörden: Regulierungsbehörden in der EU, einschließlich nationaler Aufsichtsbehörden, spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Durchsetzung des DSA.
  • Datenschutz- und Verbraucherschutzorganisationen: Organisationen, die sich für Datenschutz und Verbraucherrechte einsetzen, verfolgen den DSA aufmerksam und können sich aktiv an der Gestaltung und Überwachung seiner Umsetzung beteiligen.

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Der Digital Service Act ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und ist seit dem 17. Februar 2024 vollumfassend anwendbar. Die Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) auf den Weg gebracht, um die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Der Gesetzgebungsprozess zum DDG dauert noch an. Mit dem neuen Gesetz kann aber im Verlauf des Frühjahrs gerechnet werden.

Es konkretisiert die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland zur Durchsetzung des DSA. Gemäß dem Gesetzentwurf soll die Bundesnetzagentur die Aufsicht über die Anbieter übernehmen und eng mit Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Das Gesetz sieht Buß- und Zwangsgelder vor, die bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes der Plattformbetreiber betragen können.

Mit Inkrafttreten des DDG wird das Telemediengesetz (TMG) aufgehoben. Soweit die Bestimmungen des TMG nunmehr nicht bereits vom DSA umfasst sind, werden sie in das DDG überführt. Ein Bespiel: Die Impressumspflicht wird sich zukünftig aus § 5 DDG ergeben.

Digital Markets Act (DMA)

Parallel dazu konzentriert sich der Digital Markets Act (DMA) auf das Verhalten großer zentraler Plattformdienste, die als “Gatekeeper” agieren. Diese von der EU-Kommission benannten Plattformdienste (bisher u. a. Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft, Samsung) gelten für gewerbliche Nutzer als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern.

Der Digital Markets Act (DMA) legt eine Reihe von Verhaltenspflichten fest, die von den als Gatekeeper identifizierten großen Digitalkonzernen befolgt werden müssen. Diese Pflichten beziehen sich insbesondere auf den Zugang und die Verwendung von Daten, die Interoperabilität und die Vermeidung von Bevorzugung eigener Dienste.

Einige der festgelegten Verpflichtungen umfassen:

  • Einschränkungen bei der Verwendung von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung des Endnutzers.
  • Die Gewährleistung, dass Geschäftskunden ihre Produkte oder Dienstleistungen zu anderen Konditionen und Preisen auf Drittplattformen oder eigenen Online-Vertriebskanälen anbieten können.
  • Das Verbot, bestimmte eigene Dienstleistungen zu bündeln.
  • Die Förderung der Interoperabilität mit Drittanwendungen und die Bereitstellung einfacher Deinstallationsmöglichkeiten von Software-Anwendungen auf ihrem Betriebssystem.
  • Die Vermeidung der Bevorzugung eigener Dienstleistungen und Produkte gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten Dritter.

Diese Verhaltenspflichten werden durch erweiterte Ermittlungs- und Entscheidungsbefugnisse der EU-Kommission, sowie erweiterte Anzeigepflichten bei bestimmten Zusammenschlüssen unterstützt, die über das bisherige Fusionskontrollregime hinausgehen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können den Gatekeepern Bußgelder von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes drohen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 20 Prozent.

Für wen ist der DMA relevant?

  • Große Digitalkonzerne (Gatekeeper): Der DMA betrifft insbesondere große Digitalkonzerne wie Google, Facebook, Amazon und andere, die als Gatekeeper fungieren und eine beträchtliche Marktmacht haben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): KMU, die von den Plattformen der Gatekeeper abhängig sind, profitieren von den Regelungen des DMA, da diese sicherstellen sollen, dass sie faireren Zugang zu den Plattformen erhalten und sich besser entwickeln können.
  • Verbraucher: Verbraucher können ebenfalls von den Bestimmungen des DMA profitieren, da diese darauf abzielen, faire Wettbewerbsbedingungen und einen besseren Schutz für Verbraucher auf digitalen Märkten zu gewährleisten.
  • Verbände und Organisationen: Der DMA erleichtert Verbänden und Organisationen Klagen gegen Gatekeeper, um deren Verhalten zu überprüfen und faire Bedingungen sicherzustellen.
  • EU-Kommission und nationale Kartellbehörden: Die EU-Kommission und nationale Kartellbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung und Überwachung der Bestimmungen des DMA.

Fazit

Die Digitalisierung prägt unsere Arbeitsweise, Kommunikation und Konsumgewohnheiten grundlegend. Die EU-Gesetze Digital Markets Act (DMA), Digital Services Act (DSA) und das deutsche Digitale Dienste Gesetz (DDG) sind essenzielle Instrumente, um einen fairen, transparenten und sicheren digitalen Raum zu schaffen. Sie setzen klare Regeln für digitale Dienstanbieter und bieten Verbrauchern Schutz und Rechtssicherheit. Die effektive Umsetzung und Durchsetzung dieser Gesetze ist entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Wirtschaft zu stärken und eine nachhaltige digitale Zukunft zu gewährleisten.

Die Evaluierung des DSA bis Anfang 2027 wird sicherstellen, dass die Verordnung ihre Ziele erfüllt und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden können. Insgesamt markieren der DSA und der DMA wichtige Schritte zur Regulierung digitaler Dienste, fördern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovation, Wettbewerb und Verbraucherschutz und legen die Grundlagen für eine florierende digitale Wirtschaft in Europa.

Die EU reagiert mit diesen Maßnahmen auf die Herausforderungen der Digitalisierung und etabliert klare Regeln für die digitale Wirtschaft. Kontinuierliche Evaluation und Anpassungen sind erforderlich, um mit den sich ständig wandelnden Technologien und Bedürfnissen Schritt zu halten.

 

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Mit dem Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie im Oktober 2024 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Die Richtlinie verpflichtet zu umfassenden Sicherheitsvorkehrungen und Meldepflichten, um sensible Daten vor Cyberangriffen zu schützen. Im Folgenden zeigen wir detaillierte Handlungsmaßnahmen auf, die Unternehmen ergreifen können, um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden und ihre Cybersicherheit zu verbessern. 

1. Umfassende Risikoanalyse und Identifikation kritischer Bereiche:

Eine eingehende Risikoanalyse ist der Schlüssel zur Identifizierung potenzieller Schwachstellen. Unternehmen sollten nicht nur ihre IT-Infrastruktur, sondern auch ihre OT-Bereiche sorgfältig überprüfen. Dies umfasst die Identifizierung von kritischen Assets, bestehenden Sicherheitslücken und potenziellen Angriffspunkten.

2. Investition in technologische Sicherheitslösungen:

Die Implementierung moderner Sicherheitstechnologien ist entscheidend. Unternehmen sollten in fortschrittliche Firewall-Systeme, Intrusion Detection und Prevention Systems (IDPS) sowie Verschlüsselungstechnologien investieren. Regelmäßige Software-Updates und Patch-Management sind unerlässlich, um aktuelle Sicherheitslücken zu schließen.

3. Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung:

Die menschliche Komponente ist oft eine Schwachstelle in der Cybersicherheit. Schulungen für Mitarbeiter sind jedoch leicht umsetzbar und tragen maßgeblich dazu bei, das Bewusstsein für Cyberrisiken zu schärfen. Schulungen sollten nicht nur Best Practices für den Umgang mit sensiblen Daten, sondern auch für die Identifizierung von Phishing-Angriffen und verdächtigen Aktivitäten umfassen.

4. Strikte Einhaltung von Meldepflichten:

Die NIS2-Richtlinie legt klare Meldepflichten fest. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie effektive Incident-Response-Teams haben, die im Falle eines Angriffs sofort handeln können. Klare Kommunikationswege und vordefinierte Prozesse sind entscheidend, um die vorgeschriebenen Meldepflichten zeitnah zu erfüllen.

5. Optimierung der OT-Sicherheit:

Besonders für Unternehmen mit Operational Technology (OT) ist eine verstärkte Sicherheit von großer Bedeutung. Die Segmentierung von Netzwerken, die Implementierung von Sicherheitsrichtlinien und die Kontrolle des Datenverkehrs in OT-Bereichen sind umsetzbare Maßnahmen. Hierbei spielt auch die Priorisierung von Maßnahmen gegen USB-basierte Bedrohungen eine entscheidende Rolle. In diesem Kontext ist die Verwendung spezieller Sicherheitslösungen ratsam, die autorisierte USB-Sticks identifizieren, die automatische Ausführung von Skripten unterbinden und vorhandene Schadprogramme auf USB-Sticks oder Maschinen automatisch entfernen. Damit wird nicht nur die allgemeine OT-Sicherheit gestärkt, sondern auch gezielt auf eine der potenziellen Schwachstellen eingegangen.

6. Integration von Cybersecurity as a Service:

Die Herausforderung, qualifiziertes Sicherheitspersonal zu finden, kann durch den Einsatz von Cybersecurity as a Service überwunden werden. MDR (Managed Detection and Response)-Services bieten eine 24/7-Abdeckung durch ein Team von Sicherheitsexperten, um auf Angriffe effektiv zu reagieren. Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern kann eine kosteneffiziente Lösung für den Fachkräftemangel darstellen.

7. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Sicherheitsrichtlinien:

Cybersicherheitsrichtlinien sollten dynamisch sein und regelmäßig überprüft werden. Unternehmen sollten ihre Sicherheitsrichtlinien an aktuelle Bedrohungen anpassen und sicherstellen, dass sie den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entsprechen. Regelmäßige Audits sind notwendig, um die Einhaltung sicherzustellen.

8. Zusammenarbeit mit externen Experten:

Die Kooperation mit externen Unternehmen, wie den Cybersicherheitsexperten von iAP, bietet wertvolle Unterstützung. Durch unsere Beratung unterstützen wir Sie bei der Implementierung von Best Practices, führen Risikoanalysen durch und stellen sicher, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen den neuesten Standards entsprechen.

Fazit:

Die NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Die proaktive Umsetzung leicht umsetzbarer Handlungsmaßnahmen ist entscheidend, um nicht nur die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen, sondern auch die Gesamtcybersicherheit zu verbessern. Der Schutz vor finanziellen Strafen und die Minimierung potenzieller geschäftlicher Auswirkungen von Cyberangriffen sind essenzielle Ziele.

In diesem Kontext sollten Unternehmen zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören kontinuierliche Schulungen, um das Bewusstsein für Cybersicherheit zu fördern. Das Incident-Response-Team sollte regelmäßig geschult und durch Cyberangriffssimulationen auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Evaluierung neuer Technologien wie KI und maschinelles Lernen ist entscheidend für eine verbesserte Cyberabwehr.

Transparenz in der Kommunikation, regelmäßige externe Audits zur Überprüfung von Sicherheitsstandards und die Einführung einer Cybersecurity-Kultur tragen ebenfalls zur Stärkung der Cybersicherheit bei.

Die NIS2-Richtlinie bietet eine Chance zur umfassenden Stärkung der Cybersicherheit. Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen können Unternehmen nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch eine robuste Cybersicherheitsstrategie etablieren.

 

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In einer Zeit, in der die Digitalisierung den Finanzsektor grundlegend transformiert, spielen Cloud First-Strategien eine immer größere Rolle. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Mai 2021 Leitlinien veröffentlicht, die die Anwendung von Cloud-Diensten im Finanzsektor regeln. Insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat wendet diese Leitlinien an und schafft damit einen klaren Rahmen für Unternehmen im Bereich der Auslagerung an Cloud-Anbieter. Dieser Beitrag betrachtet die Hintergründe sowie die wesentlichsten Kriterien, die Unternehmen beachten sollten.

Hintergrund: ESMA-Leitlinien und BaFin-Ankündigung

Die BaFin kündigte am 29. Juni 2021 an, die ESMA-Leitlinien zur Auslagerung an Cloud-Anbieter anzuwenden. Diese Leitlinien wurden im Mai 2021 veröffentlicht und gelten seit dem 31. Juli 2021. Die BaFin setzt damit klare Signale für die Ausrichtung der eigenen Verwaltungspraxis im Finanzsektor.

Die Leitlinien der ESMA bieten Orientierung für nationale Aufsichtsbehörden und verschiedene Marktteilnehmer im Finanzsektor, darunter Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und mehr. Diese sind dazu aufgerufen, die Leitlinien bei der Nutzung von Cloud-Diensten zu beachten und umzusetzen.

Anwendungsbereich der ESMA-Leitlinien

Die ESMA-Leitlinien richten sich an eine breite Palette von Marktteilnehmern im Finanzsektor. Dazu gehören Verwalter alternativer Investmentfonds, Organisationen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, Zentralverwahrer, Ratingagenturen und weitere. Die Leitlinien bieten eine klare Struktur, die sicherstellen soll, dass die Auslagerung an Cloud-Anbieter den höchsten Sicherheits- und Compliance-Standards entspricht.

Wesentliche Kriterien gemäß ESMA-Leitlinien

1. Governance, Kontrolle und Dokumentation:

Eine klare Governance-Struktur ist entscheidend, um die Kontrolle über ausgelagerte Funktionen zu gewährleisten. Die ESMA-Leitlinien legen Wert auf eine definierte Verantwortlichkeitsstruktur und detaillierte Dokumentation, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

2. Risikoanalyse der Auslagerung und Due-Diligence-Prüfung:

Vor Abschluss einer Auslagerungsvereinbarung müssen Unternehmen eine gründliche Risikoanalyse durchführen. Dies betrifft besonders Vereinbarungen mit einem Cloud-Anbieter, die als kritisch oder wesentlich eingestuft werden. Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung des Cloud-Anbieters, einschließlich der Identifikation möglicher Interessenkonflikte, ist unerlässlich.

3. Zentrale Bestandteile des Vertrags:

Die Auslagerungsvereinbarung muss klare Bestandteile umfassen, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Ein solider Vertrag bildet die Grundlage für eine sichere und effektive Zusammenarbeit mit dem Cloud-Anbieter.

Erweiterung durch BaFin-Ankündigung: ESMA-Leitlinien in der Praxis

Die Ankündigung der BaFin, die ESMA-Leitlinien anzuwenden, spiegelt sich in der Verwaltungspraxis wider. Diese Leitlinien orientieren sich stark an bestehenden Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und den bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT). Die ESMA-Leitlinien erweitern jedoch diese Standards um spezifische Regelungen, die auf Cloud-Anbieter zugeschnitten sind.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Angesichts der Ankündigung der BaFin sollten Unternehmen im Finanzsektor handeln. Hier sind einige Schritte, die unternommen werden sollten:

  1. Prüfung der Anwendbarkeit:

Unternehmen sollten prüfen, ob die ESMA-Leitlinien auf sie anwendbar sind.

  1. Überprüfung bestehender Regelungen:

Interne Regelungen, Strategien und Auslagerungsvereinbarungen sollten auf Anpassungsbedarf überprüft werden.

iAP – Ihr Experte für sichere Cloud-Nutzung im Finanzsektor

Als erfahrener Berater im Finanzsektor unterstützt iAP Banken im Bereich Identity and Access Management (IAM) sowie im Bereich Internes Kontrollsystem (IKS) unter Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen (BaFin, ESMA, EZB, EBA). Unsere Expertise ermöglicht es Unternehmen, nicht nur die ESMA-Leitlinien umzusetzen, sondern auch die Sicherheit und Compliance in der Cloud-Nutzung zu optimieren.

Fazit: Cloud-First mit Sicherheit und Compliance

Die ESMA-Leitlinien bieten einen klaren Rahmen für Unternehmen im Finanzsektor, die auf Cloud-First-Strategien setzen. Durch die Betrachtung der wesentlichsten Kriterien, die Leitlinien der BaFin und die Expertise von iAP wird deutlich, dass Sicherheit und Compliance im Fokus stehen. Unternehmen, die proaktiv handeln, können nicht nur regulatorischen Standards gerecht werden, sondern gestalten auch eine sichere und zukunftsfähige Cloud-Nutzung.

 

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Mit der Einführung des “Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” wurde § 146a AO geschaffen, um die Integrität digitaler Aufzeichnungen sicherzustellen. Die Finanzverwaltung hat daraufhin den Anwendungserlass zu § 146a AO einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Das entsprechende Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Juni 2023 mit dem Aktenzeichen IV D 2 – S 0316-a/20/10003 :006 gibt detaillierte Erläuterungen zu verschiedenen Aspekten, darunter Allgemeines und Begriffsdefinitionen, Kassen und Kassensysteme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler.

Erläuterungen zu Allgemeinem und Begriffsdefinitionen

Die Neufassung des Anwendungserlasses enthält eine umfassende Klarstellung von Begrifflichkeiten und allgemeinen Prinzipien. Insbesondere wird der Fokus auf elektronische Kassensysteme gelegt, die gemäß § 146a Abs. 1 AO der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung unterliegen. Hierbei werden grundlegende Definitionen und Anwendungsbereiche festgelegt, um eine einheitliche Auslegung zu gewährleisten.

EU-Taxameter: Anforderungen und Integration

Die Neufassung des Anwendungserlasses geht auch auf die Besonderheiten von EU-Taxametern ein. Bei Fahrten, bei denen die Wegstreckenmessung relevant ist, müssen entsprechende Transaktionen in der TSE erfasst werden. Der Prozess umfasst das Starten und Beenden von Transaktionen, wobei verschiedene Vorgänge wie das Einschalten des Taxameters, Fahreranmeldungen, Pausen und das Ausschalten des Taxameters spezifische Schritte erfordern. Der Belegdruck mit relevanten Daten, einschließlich Preisdaten einer Fahrt und Transaktionsnummern, wird ebenfalls ausführlich erläutert.

Wegstreckenzähler: Protokollierung und Anforderungen

Für Wegstreckenzähler definiert die Neufassung klare Protokollierungsanforderungen und Abläufe. Der Einsatz einer TSE im Wegstreckenzähler erfordert die Aufzeichnung von Anwendungsdaten und Protokolldaten. Verschiedene Betriebseinstellungen wie “Frei”, “Besetzt” und “Kasse” haben unterschiedliche Anforderungen an die Datenübermittlung. Die Absicherung von Vorgängen wie dem Einschalten des Wegstreckenzählers, der Betriebseinstellung “Frei”, Fahrtbelegen und anderen Vorgängen wird detailliert beschrieben.

Verschiebung der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO

Ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung ist die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO, die vorsieht, dass TSE-Kassen dem Finanzamt gemeldet werden müssen. In der aktuellen Überarbeitung des Anwendungserlasses wird jedoch klargestellt, dass die Mitteilungspflicht bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt ist. Das Bundessteuerblatt Teil I wird voraussichtlich im Jahr 2024 den Zeitpunkt des Einsatzes bekannt geben. Erst nach dieser Bekanntgabe wird die Mitteilungsverpflichtung wirksam, was den Unternehmen mehr Zeit gibt, sich auf die Umstellung vorzubereiten.
Die Finanzverwaltung rechtfertigt diese Verzögerung mit dem Ziel, den Unternehmen genügend Zeit zu geben, sich auf die technischen Anforderungen vorzubereiten und einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Diese Entscheidung unterstreicht die praxisorientierte Ausrichtung der Finanzverwaltung und ihre Bereitschaft, den steuerpflichtigen Unternehmen im Transformationsprozess entgegenzukommen.

Einhaltung steuerlicher Grundsätze

Ein wichtiger Aspekt, der im Anwendungserlass betont wird, ist die Verbindung zur “Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme” (GoBD). Elektronische Kassensysteme müssen nicht nur den steuerlichen Anforderungen des § 146a AO entsprechen, sondern auch den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Fazit: Die Herausforderungen und Chancen der Neufassung

Die Aktualisierung des Anwendungserlasses zu § 146a AO führt zu umfassenden Klarstellungen und Anpassungen, wobei der Fokus auf elektronischen Kassensystemen, EU-Taxametern und Wegstreckenzählern liegt. Die Verschiebung der Mitteilungspflicht gewährt Unternehmen zusätzliche Zeit, sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten. Diese Neufassung unterstreicht deutlich den konsequenten Weg der Finanzverwaltung in Richtung Digitalisierung und hebt die Bedeutung der ordnungsgemäßen Buchführung in der modernen Geschäftswelt hervor. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut machen und ihre Systeme entsprechend anpassen.
Die Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO bringt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Mit dem richtigen Partner wie iAP können diese jedoch in Chancen für eine effiziente, rechtssichere und transparente Buchführung umgewandelt werden. iAP steht Ihnen zur Seite, um Ihre GoBD-Konformität zu gewährleisten und steuerliche Risiken zu minimieren. Vertrauen Sie auf iAP als Ihren verlässlichen Partner für die erfolgreiche Umsetzung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

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In der modernen Geschäftswelt steht Sicherheit und Qualität an erster Stelle. Insbesondere für Unternehmen im Bereich Rechenzentren und Cloudbetreuung ist das Wirtschaftsprüfer-Testat entscheidend geworden, das weit mehr ist als nur eine Bescheinigung.

Die Relevanz einer Rechenzentrums-Zertifizierung

Die fortschreitende Digitalisierung und der verstärkte Einsatz von Cloud-Infrastrukturen machen die Sicherheit von Rechenzentren zur Schlüsselkomponente für den Geschäftserfolg. Die Zertifizierung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer gewährleistet, dass Ihre IT-Infrastruktur und Dienstleistungen höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

Warum ein Wirtschaftsprüfer-Testat?

Ein Wirtschaftsprüfer-Testat bietet eine unabhängige, neutrale und objektive Überprüfung Ihrer Prozesse, die über Mindeststandards hinausgeht. Es identifiziert potenzielle Schwachstellen und stärkt die Glaubwürdigkeit Ihrer Organisation, was das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner fördert.

Die Vorteile im Detail:

  1. Risikobewertung und -management: Wir evaluieren nicht nur vorhandene Sicherheitslücken, sondern bieten auch maßgeschneiderte Empfehlungen zur Risikominderung. Unser Fokus liegt darauf, Ihre Organisation proaktiv vor potenziellen Bedrohungen zu schützen und gleichzeitig die Integrität Ihrer IT-Infrastruktur zu stärken. Durch eine umfassende Analyse identifizieren wir Risiken, präsentieren klare Empfehlungen und begleiten Sie partnerschaftlich auf dem Weg zu einer widerstandsfähigen Sicherheitsstrategie. In einer sich ständig wandelnden digitalen Landschaft sind eine effektive Risikobewertung und proaktives Management entscheidend.
  2. Individuelle Anpassung: Jedes Unternehmen ist einzigartig. Unser Wirtschaftsprüfer-Testat wird präzise an die spezifischen Anforderungen Ihrer Organisation angepasst. Wir erkennen die Einzigartigkeit Ihres Unternehmens an und stellen sicher, dass die Sicherheitsstandards genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  3. Rechtsverbindlichkeit: Das Wirtschaftsprüfer-Testat bietet erhöhte rechtliche Verbindlichkeit, wodurch Ihrer Organisation eine zusätzliche rechtliche Absicherung gewährt wird.

Vertrauen schaffen durch Transparenz

Ein Wirtschaftsprüfer-Testat bietet nicht nur eine Bestätigung der Einhaltung internationaler Standards, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. Die transparente Dokumentation von Prüfergebnissen, Empfehlungen und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung gibt Aufschluss über die Verlässlichkeit der IT-Infrastruktur.

Zeit- und Kostenersparnis durch Standardisierung

Die Zertifizierung nach internationalen Standards wie SOC1, SOC2,  ISAE3402, EN 50600 oder BSI C5 ermöglicht eine Standardisierung der Sicherheitsprozesse. Dies führt nicht nur zu einer effizienteren Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, sondern erspart auch die Notwendigkeit kundenindividueller Audits, wodurch wiederum Zeit und Ressourcen gespart werden können.

Prüfung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)

Die Grundlage für die Prüfung sind die Standards IDW PS 951, ISAE 3402 oder SSAE 18, die sich auf (rechnungslegungsrelevante) Dienstleistungen des Unternehmens konzentrieren. Das interne Kontrollsystem des Dienstleistungsunternehmens bildet die Basis für die Überprüfung.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Bericht festgehalten, der den Abschlussprüfern der Kunden des Dienstleistungsunternehmens als Prüfungsergebnisse Dritter dient. Die Prüfung kann zeitpunkt- oder zeitraumbezogen sein und sich auf bestimmte Dienstleistungen konzentrieren. Dabei kann die Tiefe der Prüfung zwei Typen umfassen:

  • Typ 1: Beurteilung der Angemessenheit und des Designs der beschriebenen Kontrollen (Berichterstattung Typ A).
  • Typ 2: Zusätzlich die Beurteilung der Wirksamkeit der Kontrollen im Internen Kontrollsystem (Berichterstattung Typ B).

Die Wahl des Prüfungstyps hängt vom Dienstleistungsangebot und den geschlossenen Verträgen mit den auslagernden Unternehmen ab. Der Prüfungstyp A erfordert weitere Prüfungen durch die Kunden bzw. auslagernden Unternehmen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Rechenzentrums-Zertifizierung

Unsere Expertise erstreckt sich über verschiedene Zertifizierungsstandards, um Ihren individuellen Anforderungen gerecht zu werden. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Zertifizierung Ihres Rechenzentrums, sondern begleiten Sie auch bei der Implementierung von Optimierungsmaßnahmen. Unsere ganzheitliche Herangehensweise ermöglicht es Ihnen, nicht nur die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, sondern auch Ihre IT-Infrastruktur kontinuierlich zu optimieren und an sich wandelnde Branchenstandards anzupassen.

Schlussgedanken

In einer Zeit, in der Datensicherheit und -integrität entscheidend sind, wird eine Rechenzentrums-Zertifizierung zum Wettbewerbsvorteil. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur nachhaltig zu gewährleisten.

Unsere umfassende Expertise in den Bereichen Prüfung & Zertifizierung, IT-Sicherheit & Cyber Security, Nachhaltigkeit & ESG und Datenschutz macht uns zum idealen Partner für die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur und die Durchführung von Prüfungen des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems.

Besuchen Sie uns für weitere Informationen über die Zertifizierung für Rechenzentren und Cloudbetreiber und Prüfungen Ihres internen Kontrollsystems (IKS) auf https://audit-professionals.de/lp-rechenzentrums-zertifizierung. Ihr Vertrauen ist unser Maßstab für Qualität.

 

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Die zunehmende Digitalisierung der Geschäftsprozesse in Unternehmen – meist mit Einsatz eines ERP-Systems – hat die Bedeutung der IT-Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung verstärkt, insbesondere nach den Standards der International Standards on Auditing (ISA) 315. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Herausforderungen der IT-Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer und beleuchten spezifische Aspekte im Hinblick auf die Prüfungsdurchführung.

  1. Sorgfältige Prüfungsplanung der Jahresabschlußprüfung

    In der intensiven Prüfungssaison zum Ende eines jeden Jahres – vor allem aufgrund des gängigen Bilanzstichtags zum 31.12. – ist eine sorgfältige Prüfungsplanung von entscheidender Bedeutung. Dies umfasst insbesondere eine präzise Planung und Zuweisung der knappen Personalressourcen, um spezifische Risiken im IT-Bereich angemessen zu bewerten. Hierbei spielt die Identifikation kritischer Geschäftsprozesse, die Abhängigkeit von IT-Systemen und die Bewertung der Kontrollumgebung eine entscheidende Rolle.

  2. Vorab-Anfrage von Nachweisdokumentation beim Mandanten

    Um die Effizienz der Prüfung zu maximieren, setzen Wirtschaftsprüfer auf die Vorab-Anfrage von Nachweisdokumentation beim Mandanten. Diese Strategie ermöglicht eine frühzeitige Anforderung relevanter Unterlagen, um besser vorbereitet in den Prüfungstermin zu gehen. Durch diesen Vorab-Prozess stellen Prüfer sicher, dass alle notwendigen Informationen verfügbar sind, was den Ablauf der Prüfung erheblich erleichtert.

  3. Prüfungstermin

    Die begrenzte Zeit während des Prüfungstermins ist eine zentrale Herausforderung. In nur wenigen Stunden müssen die Prüfer eine umfassende Prüfung der IT-Kontrollen durchführen. Dies erfordert eine klare Strukturierung des Prüfungsablaufs und eine zielgerichtete Analyse der zuvor identifizierten Risikobereiche. Eine effiziente Nutzung dieser begrenzten Zeit ist entscheidend, um eine gründliche Prüfung durchzuführen.

  4. Nachbereitung des Prüfungstermins

    Der Prüfungstermin muss anschließend sorgfältig nachbereitet werden, da dies einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität und Aussagekraft der Prüfungsergebnisse hat. Die sorgfältige Nachbereitung umfasst die Dokumentation aller während des Prüfungstermins durchgeführten Prüfungshandlungen. Eine klare und detaillierte Dokumentation ist wichtig, um den Prüfungsprozess nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Dies ist nicht nur für die Prüfer selbst wichtig, sondern dient auch als Basis für etwaige spätere externe Überprüfungen und die Kommunikation mit anderen Prüfungsstellen.

  5. Anforderung zusätzlicher Dokumentation

    Während des Prüfungstermins werden in der Regel aus dem Gesprächsverlauf heraus auch zusätzliche Dokumentationsanforderungen identifiziert, die über die ursprüngliche Vorab-Anfrage hinausgehen. Die Fähigkeit der Prüfer, flexibel auf solche Entwicklungen zu reagieren und die erforderliche Dokumentation zu erlangen, ist entscheidend, um eine ganzheitliche Prüfung sicherzustellen.

  6. Qualitätssicherung der Prüfungsergebnisse

    Die Qualitätssicherung der Prüfungsergebnisse bildet einen kritischen Schritt, um sicherzustellen, dass die erlangten Erkenntnisse korrekt und aussagekräftig sind. Dieser Prozess beinhaltet die eingehende Überprüfung der Prüfungsdokumentation, die Gewährleistung der Konsistenz der durchgeführten Prüfungshandlungen und die sorgfältige Abstimmung mit den ermittelten Risiken und Kontrollen.

  7. Dokumentation und Abschluss

    Die abschließende Dokumentation und Integration der Ergebnisse in einen Prüfungsbericht sind von entscheidender Bedeutung. Neben der detaillierten Auflistung festgestellter Risiken und Schwachstellen sollten auch klare Handlungsempfehlungen für die Geschäftsführung bereitgestellt werden. Die Dokumentation erfolgt idealerweise unter Verwendung geeigneter Anwendungen oder Tools, um eine systematische Erfassung, GoBD-konforme Archivierung und Verlinkung der vom Mandanten bereitgestellten Nachweise zu gewährleisten.
    Die Abschlussphase dient jedoch nicht nur der formalen Vollendung der Prüfung. Sie bietet auch die Gelegenheit, in einen aktiven Dialog mit der Geschäftsführung zu treten. Der Austausch über die ermittelten Schwachstellen, mögliche Handlungsschritte und präventive Maßnahmen fördert nicht nur das Vertrauen, sondern stärkt auch die Rolle des Wirtschaftsprüfers als strategischer Berater.

  8. Kontinuierliche Verbesserung des Prüfvorgehens

    Eine ganzheitliche Betrachtung der Prüfungssaison zum Jahresende erfordert auch eine Analyse der durchgeführten Prüfungen, um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Kontinuierliche Schulungen der Prüfer und die Anpassung von Prüfungsansätzen sind entscheidend, um den ständig wechselnden Anforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht zu werden.

Fazit

Eine ganzheitliche Betrachtung der Prüfungssaison zum Jahresende erfordert eine kontinuierliche Analyse und Anpassung der durchgeführten Prüfungen. Die Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess.

Kontinuierliche Schulungen der Prüfer sind dabei ebenso wichtig wie die Anpassung von Prüfungsansätzen an aktuelle Entwicklungen. Die Digitalisierung eröffnet ständig neue Herausforderungen, denen Wirtschaftsprüfer durch eine offene Lernkultur und eine flexible Anpassung ihrer Methoden begegnen sollten.

Die kontinuierliche Verbesserung ermöglicht es Prüfern, sich den sich wandelnden Gegebenheiten anzupassen und das Vertrauen in die Jahresabschlussprüfung zu stärken.

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In der heutigen Wirtschaft ist Nachhaltigkeit mehr als nur ein vorübergehender Trend – sie ist ein zentraler Aspekt, der die Dynamik der Geschäftswelt nachhaltig verändert. Immer mehr Unternehmen erkennen die Bedeutung von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung. Sie suchen aktiv nach Wegen, um nachhaltiger zu agieren und ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit zu gestalten. In diesem Transformationsprozess spielt iAP eine entscheidende Rolle als verlässlicher Partner für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsziele erfolgreich umsetzen möchten.

Die Transformation zu nachhaltigen Geschäftsmodellen

Die Umstellung auf nachhaltige Geschäftsmodelle ist ein entscheidender und oft komplexer Schritt. iAP unterstützt Unternehmen dabei, gezielte Maßnahmen zu identifizieren und zu priorisieren. Ziel ist es, nachhaltige Geschäftsprozesse zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Dabei berücksichtigt iAP die individuellen Anforderungen jedes Unternehmens sorgfältig, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Nachhaltigkeitsberatung und Begleitung von Zertifizierungsprozessen

Eine professionelle Nachhaltigkeitsberatung ist ein weiterer Schlüsselaspekt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Ein transparenter Nachhaltigkeitsbericht schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren. iAP begleitet Unternehmen von der Konzeption bis zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichten und unterstützt bei der Erfüllung von Zertifizierungsprozessen wie dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Dadurch erhalten Unternehmen nicht nur eine Bestätigung ihrer Bemühungen, sondern können diese auch effektiv nach außen kommunizieren.

Nachhaltig investieren und nachhaltig finanzieren

Ein weiterer zentraler Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ist die Umstellung auf nachhaltige Investitions- und Finanzierungsstrategien. iAP arbeitet eng mit seinem Partner ECOVIS Hanseatische Mittelstandsbetreuung zusammen, um Unternehmen bei der Auswahl von Anlageinstrumenten und Finanzprodukten zu beraten, die den höchsten ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Standards entsprechen.

Förderprogramme und Beantragung von Beratungskosten-Zuschüssen

Die Finanzierung nachhaltiger Projekte kann eine Herausforderung darstellen. In Zusammenarbeit mit unserem Partner ECOVIS Hanseatische Mittelstandsberatung unterstützen wir Unternehmen bei der Beantragung von Förderprogrammen und Beratungskosten-Zuschüssen im Bereich Nachhaltigkeit. Dazu gehören beispielsweise das INQA-Coaching, das Förderprogramm “go digital” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie das BAFA-Förderprogramm.

INQA-Coaching

Das INQA-Coaching ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen und -organisation von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verbessern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu optimieren. Durch gezielte Beratung und Coaching-Maßnahmen sollen innovative Lösungen entwickelt werden, um die Arbeitsqualität zu steigern und nachhaltige Veränderungen in den Betrieben zu fördern. Das INQA-Coaching trägt dazu bei, dass Unternehmen flexibler und resistenter gegenüber Veränderungen werden und ihre Mitarbeiter langfristig motiviert und qualifiziert bleiben.

Go digital

Das Förderprogramm “go digital” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstütztkleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung. Ziel ist es, Firmen fit für die digitale Zukunft zu machen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse für Beratungsleistungen, um beispielsweise die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, die Einführung neuer Software oder die Optimierung von Online-Marketingstrategien voranzutreiben. Unternehmen können durch “Go Digital” externe Experten beauftragen, um ihre Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen, wodurch sie innovative Technologien effektiver nutzen und ihre Geschäftsabläufe modernisieren können.

BAFA-Förderung

Die BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Durchführung von Energieberatungen. Das Programm soll Unternehmen helfen, ihre Energieeffizienz zu erhöhen und den Energieverbrauch zu senken. Durch die Förderung von Beratungen können Unternehmen professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um energieeffiziente Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Die BAFA-Förderung ermöglicht somit eine gezielte Beratung, um betriebliche Abläufe zu optimieren, Kosten zu reduzieren und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen

Zusammenfassend bietet Audit Professionals eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Von der Transformation zu nachhaltigen Geschäftsmodellen über die Begleitung von Zertifizierungsprozessen bis zur Auswahl von nachhaltigen Investitions- und Finanzierungsstrategien bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Beratungsleistungen. Dabei geht der Service über die rein beratende Funktion hinaus, indem er auch die Beantragung von Fördermitteln durch Programme wie das INQA-Coaching, “go digital” und die BAFA-Förderung abdeckt.

Die Erfahrung und Expertise von Audit Professionals gewährleisten, dass Unternehmen nicht nur auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleitet, sondern auch effektiv unterstützt werden. Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie auf ihrer Website unter https://audit-professionals.de/nachhaltigkeit/. Investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft – mit iAP an Ihrer Seite.

Mittelständische Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle in der globalen Wirtschaft, tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei und fördern den wirtschaftlichen Wohlstand. Trotz ihrer Bedeutung stehen sie, ähnlich wie Großkonzerne, vor einer Vielzahl von Herausforderungen, darunter auch Notfälle und Krisen, die ihre Existenz bedrohen können. Ein effektives Notfallmanagement ist von entscheidender Bedeutung, um diese Risiken zu minimieren und im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung des Notfallmanagements für mittelständische Unternehmen, bietet praktische Ratschläge zur Umsetzung und zeigt die Vorteile einer durchdachten Notfallplanung auf.

Die Bedeutung des Notfallmanagements

Notfälle und Krisen können verschiedene Ursachen haben, sei es Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben, technische Störungen, Cyberangriffe oder gesundheitliche Krisen wie die COVID-19-Pandemie. Mittelständische Unternehmen, die oft begrenzte Ressourcen haben, sind besonders anfällig für die Auswirkungen solcher Ereignisse. Ein effektives Notfallmanagement hilft, die Risiken zu minimieren und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens in kritischen Situationen zu gewährleisten.

Schritte zur Implementierung eines Notfallmanagements

  1. Risikoanalyse: Eine gründliche Risikoanalyse ist der erste Schritt zur Identifikation potenzieller Gefahren und Schwachstellen im Unternehmen. Dies umfasst die Bewertung interner und externer Risikofaktoren. Es ist wichtig, verschiedene Szenarien zu berücksichtigen, von Naturkatastrophen bis zu IT-Ausfällen, um umfassende Einblicke in die potenziellen Risiken zu erhalten.
  2. Notfallplanung: Basierend auf der Risikoanalyse wird ein umfassender Notfallplan entwickelt. Dieser Plan enthält klare Verantwortlichkeiten und Handlungsanweisungen, sowohl für Mitarbeiter als auch für Führungskräfte. Er beinhaltet eine Strategie zur Bewältigung verschiedener Notfallsituationen.
  3. Kommunikationsrichtlinien: Klare Kommunikationsrichtlinien werden festgelegt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Stakeholder, einschließlich Mitarbeiter, Kunden und Partner, angemessen informiert werden. Dies ist entscheidend, um die Zusammenarbeit und das Vertrauen während einer Krise aufrechtzuerhalten.
  4. Ressourcenmanagement:Es wird sichergestellt, dass ausreichende Ressourcen wie Datensicherungen, Backup-Systeme und Notvorräte vorhanden sind, um im Notfall angemessen handeln zu können. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Sicherung der IT-Infrastruktur.
  5. Schulung und Übung:Regelmäßige Schulungen und Notfallübungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter mit den Notfallplänen vertraut sind und im Ernstfall effizient handeln können. Diese Übungen helfen, die Reaktionsfähigkeit zu stärken und Unsicherheiten zu reduzieren.
  6. Regelmäßige Überprüfung: Der Notfallplan sollte regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass er den sich ändernden Bedingungen und Anforderungen gerecht wird. Dies beinhaltet auch die Integration neuer Erkenntnisse aus früheren Notfallsituationen, um kontinuierlich die Effektivität des Notfallmanagements zu verbessern.

Die Vorteile eines Notfallmanagements für mittelständische Unternehmen

Ein gut durchdachtes Notfallmanagement bietet mittelständischen Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  1. Kontinuität des Geschäftsbetriebs: Ein effektiver Notfallplan hilft, die Ausfallzeiten zu minimieren und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
  2. Reputationsschutz: Schnelles und professionelles Handeln in Krisensituationen schützt das Ansehen Ihres Unternehmens und das Vertrauen Ihrer Kunden.
  3. Kosteneinsparungen: Die Vorbereitung auf Notfälle kann langfristig Kosten reduzieren, indem teure Schäden und Ausfallzeiten vermieden werden.
  4. Sicherheit der Mitarbeiter: Das Notfallmanagement gewährleistet die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und trägt zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.

Ein gut durchdachtes Notfallmanagement trägt dazu bei, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen und die Reputation des Unternehmens zu wahren. Unternehmen, die in eine durchdachte Notfallplanung investieren, sind besser gerüstet, um den Herausforderungen und Unsicherheiten der heutigen Geschäftswelt zu begegnen, was ihre Resilienz erhöht. Bleiben Sie informiert über wegweisende Entwicklungen im Notfallmanagement und sichern Sie die Compliance Ihres Unternehmens. IAP unterstützt Sie bei Fragen des Notfallmanagements und führt Notfall-Audits und Schulungen durch.

Mit einem durchdachten Notfallmanagement gewährleisten mittelständische Unternehmen nicht nur die Kontinuität ihres Geschäftsbetriebs, sondern auch die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und die Wahrung ihrer Reputation. Der Fokus auf Risikoanalyse, Notfallplanung, klare Kommunikationsrichtlinien, Ressourcenmanagement, Schulungen und regelmäßige Überprüfungen bildet die Grundlage für erfolgreiche Maßnahmen im Ernstfall. Die Vorteile reichen von minimierten Ausfallzeiten, Kosteneinsparungen bis zur Sicherheit der Mitarbeiter und dem Schutz des Unternehmensansehens. Eine kontinuierliche Investition in eine Notfallplanung stärkt die Resilienz von Unternehmen, um den Herausforderungen der Geschäftswelt souverän zu begegnen. Bleiben Sie mit IAP über wegweisende Entwicklungen im Notfallmanagement informiert.

 

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